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Psychose

Psychose: Wie Angehörige und Freunde helfen können

Ruhig im Kontakt bleiben, die Sicherheit einschätzen, fachliche Hilfe organisieren und dabei die eigenen Grenzen beachten.

Ruhig im Kontakt bleiben, die Sicherheit einschätzen, fachliche Hilfe organisieren und dabei die eigenen Grenzen beachten.

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Quellenbasierter redaktioneller Inhalt

Kontakt vor Überzeugung

Sprechen Sie ruhig, in kurzen Sätzen und möglichst nicht mit mehreren Personen gleichzeitig auf die betroffene Person ein. Benennen Sie die wahrgenommene Belastung: „Ich sehe, dass du große Angst hast.“ Sie müssen eine ungewöhnliche Überzeugung weder bestätigen noch abwertend widerlegen.

Hilfreicher als „Das stimmt nicht“ oder „Du bildest dir das ein“ ist: „Ich nehme es anders wahr, aber ich sehe, dass es für dich gerade sehr real und belastend ist.“

Konkrete Hilfe anbieten

Fragen Sie, was die Person jetzt als hilfreich empfindet. Wahlmöglichkeiten und transparente Absprachen können dazu beitragen, Vertrauen zu erhalten.

  • gemeinsam eine psychiatrische Praxis, Institutsambulanz oder Klinik kontaktieren
  • zu einem Termin begleiten und Beobachtungen sachlich notieren
  • einen ruhigen Ort, Essen, Trinken und Schlaf ermöglichen
  • Reize, Diskussionen und große Gruppen reduzieren
  • vorhandene Behandlungsvereinbarungen oder Krisenpläne nutzen

Akute Gefahr ernst nehmen

Fragen nach Suizidgedanken oder gefährlichen Handlungsimpulsen lösen diese nicht aus. Rufen Sie 112 bei konkreter Eigen- oder Fremdgefährdung, vorhandenen Waffen, schwerer Desorientierung, befehlenden Stimmen mit starkem Handlungsdruck oder wenn eine sichere Versorgung nicht mehr gewährleistet ist.

Versuchen Sie nicht, eine gefährliche Situation allein körperlich zu kontrollieren. Bringen Sie sich selbst und andere in Sicherheit und teilen Sie dem Rettungsdienst knapp mit, welche konkrete Gefahr besteht.

Angehörige brauchen ebenfalls Unterstützung

Sorgen, Schlafmangel und das Gefühl großer Verantwortung können Angehörige stark belasten. Beratungsstellen, sozialpsychiatrische Dienste, Angehörigengruppen und psychotherapeutische Hilfe können Entlastung bieten.

Schweigepflicht bedeutet, dass Behandlungsteams nicht ohne Einwilligung persönliche Informationen weitergeben dürfen. Angehörige können Beobachtungen trotzdem mitteilen und allgemeine Informationen erhalten. Ein gemeinsames Gespräch ist oft möglich, wenn die betroffene Person zustimmt.

Medizinischer Hinweis

Diese Informationen richten sich an Erwachsene und dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine persönliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Neu auftretende psychotische Beschwerden, starke Verwirrtheit oder ein deutlicher Verlust der Alltagsfähigkeit sollten zeitnah ärztlich oder psychiatrisch beurteilt werden.

Häufige Fragen

Soll ich Wahnvorstellungen bestätigen?

Nein. Nehmen Sie Angst und Belastung ernst, ohne die Überzeugung zu bestätigen oder abwertend zu bekämpfen.

Darf ich nach Suizidgedanken fragen?

Ja. Eine direkte, ruhige Frage kann helfen, Gefahr zu erkennen und passende Hilfe zu organisieren.

Kann ich trotz Schweigepflicht mit der Klinik sprechen?

Sie können Beobachtungen mitteilen. Was das Team Ihnen über die Behandlung sagen darf, hängt von der Einwilligung der betroffenen Person und der rechtlichen Situation ab.

Quellen

Eine namentliche fachliche Begutachtung liegt derzeit nicht vor; deshalb weisen wir keine Prüferzeile aus.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Themenbereich Psychose.

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